Das Grundprinzip der Teilzahlungsfunktion ähnelt dem eines Abrufkredites, der praktisch genauso aufgebaut ist:
- Der Kunde nimmt auf seine Kreditkarte einen Kredit in Anspruch. Das Kartenkonto ist in diesem Moment nicht durch einen positiven Saldo gedeckt.
- Die Bank oder Kartengesellschaft gewährt in vielen Fällen ein kostenloses Zahlungsziel, das häufig zwischen vier bis acht Wochen liegt. Wenn der Kunde in dieser Zeit die gesamte Inanspruchnahme (den Kredit) vollständig zurückzahlen würde, müsste er überhaupt keine Zinsen bezahlen.
- Der Kunde kann sich von vornherein oder auch nach Ablauf der gebührenfreien Zahlungsfrist für eine Teilzahlung entscheiden. Die Mindestrate beträgt in vielen Fällen 2 % monatlich vom eingeräumten Kredit oder einen Mindestbetrag zwischen 15,– bis 30,– €, jedoch kann der Kunde jederzeit mehr tilgen. Es herrscht über der Mindestrate unbegrenzte Flexibilität.
- Nach Ablauf der kostenlosen Rückzahlungsfrist beginnen auf die jeweils ausstehende Restsumme die vereinbarten Zinsen zu laufen, die sich zur Schuld addieren.
Was bedeutet Revolving Kreditkarte?
Die „echte Kreditkarte“ wird gern als revolvierende Karte (Revolving Kreditkarte) bezeichnet. Sie bietet einen Rahmenkredit mit Teilzahlungsfunktion, der wiederholend (revolvierend) in Anspruch genommen werden kann. Das ist auch dann möglich, wenn zwischen den Kreditaufnahmen vollständige oder halbe Tilgungen vollzogen wurden.
Das Gegenteil der Revolving Kreditkarte ist die Debit Card (also EC- oder giro-Card). Bei diesen Kreditkarten wird die Inanspruchnahme sofort vom Konto des Karteninhabers abgebucht.
Unterschiede zwischen der Debit und der Revolving Kreditkarte
Wenn die Debit Card mit einem Girokonto plus Dispokredit verknüpft ist, unterscheidet sie sich kaum von der Revolving Kreditkarte. Dem Kunden steht es dann ebenso frei, seine Inanspruchnahme in flexiblen Raten zu tilgen, indem er seinen Dispo flexibel ausgleicht. Das ist bei allen EC-Karten der Fall, deren Inhaber eine Dispolinie haben.
Die Revolving Card – also die Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion – zwingt allerdings eher zur Finanzdisziplin, sie kann niedriger verzinst sein als ein Dispo, außerdem erfüllt sie schließlich die Kreditkartenfunktionen, also das Zahlen mit Karte in Geschäften und im Internet sowie sonstige Zusatzleistungen.
Vorteile der Teilzahlungsfunktion von Kreditkarten
Die Teilzahlungsfunktion hat eindeutige Vorteile. Wenn sie auch noch wie beschrieben mit einem zinslosen Zahlungsziel verknüpft ist, kann es eine größere Flexibilität praktisch nicht geben. Die Mindestrückzahlungsquote erscheint sehr sinnvoll, denn der Karteninhaber muss natürlich seine Schulden tilgen. Normalerweise sollte es auch keine gravierenden Probleme mit dem entstehenden Verschuldungsgrad geben, denn die Kreditlimits werden anhand der Bonität des Karteninhabers festgesetzt.
Die heraufbeschworene Gefahr, der Kunde könne sich mit mehreren revolvierenden Karten verschulden (ein Teufel, den die BILD-Zeitung an die Wand malt), ist Unfug: In Deutschland oder Österreich ist das nicht möglich, die echten Kreditkarten werden der Schufa oder dem KSV gemeldet. Wenn das Limit ausgeschöpft ist, das sich an der Bonität des Kunden bemisst, erhält er keine weitere echte Kreditkarte und auch keinen größeren Kreditrahmen durch einen Kartenanbieter. Dieser Kreditrahmen hängt auch ausdrücklich nicht von der Inanspruchnahme der Karte ab, sondern ausschließlich vom Einkommen des Kunden. Hat also die Revolving Kreditkarte mit ihrer Teilzahlungsfunktion nur Vorteile?
Teilzahlung: Finanzielles Bewusstsein ist wichtig
Es hängt natürlich von der Finanzdisziplin des Kunden ab, wie er mit seiner Teilzahlung umgeht, ob er wirklich nur den Mindestbetrag zahlt und wie teuer deshalb der gesamte Kredit wird. Die Zinsen sollten vom Kunden nicht unterschätzt werden – es können 17 % und mehr sein. Wer nur Mindestraten zahlt, hat einen wirklich teuren Kredit in Anspruch genommen.
Würde die Rückzahlungsquote leicht über 2 % der Nettoinanspruchnahme liegen und der Kunde beispielsweise in vier Jahren tilgen, dann entstünde bei einem Zinssatz von 17 % eine Gesamtzinsbelastung von über 38 % auf die Inanspruchnahme. Das geht auch allen Menschen so, die ewig nicht aus ihren Disposchulden herauskommen. Wer also die Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte nutzt, sollte an die Kosten der Rückzahlung denken und so schnell wie möglich tilgen. Denn so praktisch diese Möglichkeit auch sein mag: Sie sollte nur kurzfristig und keinesfalls länger in Anspruch genommen werden.